Wir sind bemüht, unsere Webpräsenz im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten der Domain:
https://www.solebad-werne.de
Die Erklärung gilt nicht für eingebundene Inhalte anderer Webseiten, die u.a. via iFrame oder eine Schnittstelle eingebunden sind.
Diese Webpräsenz ist mit den Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) und der EU-Richtlinie 2016/2102 fast vollständig vereinbar.
Es gibt bisher noch keine Seite in Gebärdensprache. Diese befinden sich in Arbeit und sollte, so schnell wie es uns möglich ist, veröffentlicht werden.
Einige auf dieser Website bereitgestellte Dokumente sind derzeit noch nicht barrierefrei. Das betrifft insbesondere ältere Dateien und solche, die von Dritten zur Verfügung gestellt wurden. Wir arbeiten kontinuierlich daran, unsere PDF-Dokumente schrittweise durch barrierefreie Versionen zu ersetzen oder diese künftig barrierefrei bereitzustellen.
Sollten Sie auf ein PDF stoßen, das für Sie nicht zugänglich ist, kontaktieren Sie uns bitte. Wir stellen Ihnen die Inhalte gern in einem barrierefreien Format zur Verfügung.
Leider ist es uns technisch nicht möglich, den Datums-Filter für die Veranstaltungen mit der Tastatur bedienbar zu machen. Wir bemühen uns um eine zeitnahe Anpassung dieser Barriere.
Bezugnehmend auf den Prüfschritt Prüfschritt 9.2.1.1 "Ohne Maus nutzbar" des BIK BITV-Selbsttests.
Diese Erklärung wurde am 2.10.2025 erstellt.
Die Vereinbarkeit der Webpräsenz mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 beruht auf der Voraussetzung einer von uns durchgeführten WCAG/BITV-Selbstbewertung.
Über das unten stehende Formular haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.
Nach Erhalt des ausgefüllten Formulars kümmern wir uns schnellstmöglich um die Bearbeitung der Mängel und geben Ihnen eine Rückmeldung dazu. Das ausgefüllte Formular wird an die E-Mail Adresse nfslbd-wrnd gesendet und von unseren Mitarbeitern bearbeitet.
Hinweis: Über das Feedbackformular haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.
Sind Ihnen nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Webseite aufgefallen und eine Klärung mit unseren Mitarbeitern ist nicht möglich?
Dann wenden Sie sich gerne per E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht diese dann, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit diese behoben werden können.
Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den auf den Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bereit gestellten Antrag aus und übersenden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle:
mbdsstll-brrrfr-tmgsnrwd
Wir haben einige Bedienungshilfen für die Webpräsenz für Sie zusammen gestellt.